Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB
Ein Verkehrswertgutachten gemäß § 194 des Baugesetzbuches (BauGB) ist eine Bewertung, die den Verkehrswert, also den Marktwert eines Grundstücks oder einer Immobilie, zum Zeitpunkt der Wertermittlung feststellt. Dieses Gutachten wird von qualifizierten Sachverständigen erstellt und basiert auf gesetzlich festgelegten Bewertungsmethoden.
Normierte Verfahren der Wertermittlung
Es gibt drei normierte Verfahren zur Wertermittlung, die im Rahmen eines Verkehrswertgutachtens angewendet werden können:
1. Vergleichswertverfahren: Dieses Verfahren basiert auf den Preisen von vergleichbaren Objekten in ähnlichen Lagen.
2. Ertragswertverfahren: Hierbei wird der Wert auf Grundlage der erzielbaren Erträge, z.B. aus Vermietung oder Verpachtung, ermittelt.
3. Sachwertverfahren: Dieses Verfahren berechnet den Wert anhand der Herstellungskosten des Gebäudes und des Bodenwerts.
Anwendungsbereiche des Verkehrswertgutachtens
Ein Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB wird in verschiedenen Situationen herangezogen:
- Bei Kauf oder Verkauf von Immobilien, um einen fairen Marktwert zu bestimmen.
- Für steuerliche Zwecke, wie etwa bei der Erbschafts- oder Schenkungssteuer.
- Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen, beispielsweise in Scheidungsverfahren oder bei Enteignungen.
- Für die Kreditvergabe, wenn Immobilien als Sicherheit dienen.
Ein Verkehrswertgutachten bietet eine objektive und fundierte Bewertung und ist somit ein entscheidendes Instrument bei der Feststellung des Marktwerts von Immobilien und Grundstücken.