Die neue Richtlinie wird voraussichtlich ab 1. Januar 2024 wirksam sein.
Der Richtlinientext enthält die BEG EM in der vom Haushaltsausschuss des Bundestages am 17. November 2023 beschlossenen Fassung sowie die im Zuge der Einigung zum Haushalt 2024 beschlossenen Anpassungen. Der Text steht noch unter dem Vorbehalt der finalen Zustimmung des Haushaltsausschusses, die im schriftlichen Umlaufverfahren erfolgen soll. Die Veröffentlichung der Richtlinie im Bundesanzeiger ist für den 29. Dezember 2023 vorgesehen.
Unter energiewechsel.de/beg finden Sie zudem im Laufe des heutigen Tages weitere Informationen und oft gestellte Fragen (FAQ) zur neuen Richtlinie.